Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Preis
    Die Preise verstehen sich zahlbar 30 Tage ab Rechnungsdatum, rein netto. Inkassospesen und Wechselstempel werden berechnet. Die Mehrwertsteuer und lokale Steuern sind in den Preisen nicht inbegriffen.
  2. Versand, Fracht
    Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Postporti und Mehrkosten für Express- und Eilgut gehen zu Lasten des Bestellers.
  3. Verpackung
    Papierpackungen, Faltboxen- und Einwegpackungen sind im Preis inbegriffen. Spezial-Kisten, Harassen, Deckbretter usw. werden zu Selbstkosten auf der Faktura verrechnet und, wenn in brauchbarem Zustand retourniert, zum vollen Preis zurückgenommen.
  4. Mehr- oder Minderlieferungen
    bis zu 20% bei Extraanfertigungen und Artikeln mit Druck sind vorbehalten. Ebenso sind in allen Fällen, unvermeidliche Abweichungen im Rohmaterial (Nuance der Farbe, Transparenz, Opazität, Gleitfähigkeit, Gewicht per m2, Stärke, Zähigkeit) und Druck zulässig soweit sie nicht das handelsübliche Mass übersteigen.
  5. Lieferfrist
    Betriebsstörungen jeder Art, Transporthindernisse usw. berechtigen zur Verlängerung von vereinbarten Lieferfristen ohne Schadenhaftung des Lieferanten.
  6. Material und Ausführung
    Ohne besondere Anweisungen von Seiten des Kunden erfolgt die Ausführung der Aufträge mit branchenüblichen Materialien und nach bekannten Herstellungsverfahren. Mängelrügen können in der Folge nicht erhoben werden mit Bezug auf das Verhalten der Verpackung zum Verpackungsgut und umgekehrt, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf besondere Eigenschaften des Verpackungsgutes aufmerksam gemacht und dem Lieferanten Gelegenheit zur genauen Abklärung gegeben hat.
  7. Druck
    Für den Druck werden normale Druckfarben verwendet. Bei Auftragserteilung ist speziell darauf hinzuweisen, wenn besondere Ansprüche an die Farben gestellt werden wie z.B. Lichtechtheit, Alkaliechtheit, Reibbeständigkeit usw. Für vollständige Lichtechtheit der Druckfarben kann keine Gewähr übernommen werden.
    Kleinere Abweichungen der Farben bleiben vorbehalten, sie berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Preisermässigung. Probeabzüge werden vor Drucklegung nur unterbreitet wenn es der Besteller ausdrücklich verlangt oder der Lieferant es für nötig erachtet.
    Andrucke ab Maschine werden separat nach Aufwand verrechnet.
  8. Entwürfe und Originale
    sowie umfangreiche Musterarbeiten werden, sofern ein Auftrag im Rahmen der Offerte nicht erfolgt, extra berechnet.
    Die Muster sind Eigentum des Herstellers und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht anderswo verwertet werden. Durch die Vergütung von Kostenanteilen für Klischees, Werkzeuge, Filme usw erwirbt der Kunde kein Anrecht auf Auslieferung der erwähnten Gegenstände.
  9. Reklamationen
    können nur berücksichtig werden, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware angebracht werden. Handelsübliche, geringfügige sowie technische bedingte Abweichungen sind kein Grund zu Beanstandungen. Bei der Fertigung von Packungen und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismässig Anzahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und daher nicht zu beanstanden.
  10. Rücksendungen
    ohne vorheriges Einverständnis werden nicht angenommen. Der Käufer ist unter Ausschluss aller anderen Rechte nur befugt, entweder die Vergütung des nachgewiesenen Minderwertes oder die Lieferung vollwertigen Ersatzes innert angemessener Frist unter Rückgabe der beanstandeten Ware zu verlangen.
  11. Abschlüsse
    Die Abschlussdauer beträgt 6 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist wird dem Kunden für den nicht abgenommenen Teil der Ware Rechnung gestellt und dieselbe ausgeliefert.
  12. Preise
    haben Gültigkeit solange die Material- und Fabrikationskosten keine Änderung erfahren. Für die endgültige Berechnung gelangt der zur Zeit der Ablieferung massgebende Preis zur Anwendung.
    Wir behalten uns vor, bei Eintritt von Ereignissen, welche ausserhalb unseres Einflusses liegen und welche unsere Produktion erschweren oder verunmöglichen, ganz oder teilweise von den übernommenen Verpflichtungen, unter Ablehnung jeglicher Schadenhaftung, zurückzutreten.
  13. Gerichtsstand
    Das zuständige Gericht für etwaige Streitigkeiten ist Lugano.
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